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Gartenbau-Versicherung VVaG

Von-Frerichs-Straße 8
65191 Wiesbaden
Deutschland

Telefon: +49 611 56 94-0
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Konstantin Lang

Abteilungsleiter Schaden

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Gartenbau-Versicherung VVaG
Von-Frerichs-Straße 8
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FAQ Gartenbauversicherung

Wie reiche ich meine Schadendokumente ein?

Sie können Ihre Schadendokumente direkt bei Ihrem Risikoberater oder einfach, schnell und rund um die Uhr über unser Online-Formular einreichen. Bitte laden Sie Dokumente ausschließlich im PDF-Format und Bilder im JPEG-Format ein. Beachten Sie, dass die Dateigröße pro Datei 5 MB nicht überschreiten sollte. Größere Dateien können Sie als ZIP-Datei einreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Dokumente auch per E-Mail (schaden@gevau.de) oder per Post zusenden.

Was sollte ich bei der Einreichung der Rechnungen beachten?

Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit ist es unser Anliegen, die Kosten für unsere Mitglieder so gering wie möglich zu halten. Sie können uns helfen, überhöhte Rechnungen frühzeitig zu erkennen. Bitte prüfen Sie vor der Einreichung der Rechnung, ob

  • die Rechnung Positionen enthält, die nicht dem Schadenfall entsprechen. Bitte markieren Sie diese entsprechend.
  • der Reparaturumfang dem dokumentierten Schadenumfang entspricht.
  • die Rechnungsbeträge mit den üblichen Reparaturkosten übereinstimmen.

Was bedeutet der Abzug „neu für alt“ bei der Schadenregulierung?

Kunststoffeindeckungen und Schirme werden entsprechend der Tabelle „Abzug neu für alt“ reguliert. Bei Schäden an technischen Einrichtungen und in der Technik –Versicherung kann es zu einem Abzug „neu für alt“ kommen (Zeitwerterstattung). Entsteht durch Austausch oder Reparatur ein wirtschaftlicher Vorteil, so wird dieser in der Regulierung berücksichtigt.

Wie lange habe ich Zeit für die Reparatur?

Nach dem Schaden haben Sie drei Jahre Zeit, diesen zu beheben. Folien müssen innerhalb von 12 Monaten entfernt oder getauscht werden, um eine Entschädigung zu erhalten.

Wen sollte ich noch über meinen Schaden informieren?

Falls Ihre Bank einen Sicherungsschein für die vom Schaden betroffenen Gegenstände bei uns hinterlegt hat, sind wir verpflichtet, dort eine Genehmigung zur Freigabe der Auszahlung einzuholen. Sie können uns dabei unterstützen, dass die Freigabe schnell erfolgt, indem Sie Ihre Bank über den Schaden informieren.